Knowledgebase Die Verwendung von Walkie-Talkies oder Mobiltelefonen in einem Fahrzeug

Die Verwendung von Walkie-Talkies oder Mobiltelefonen in einem Fahrzeug

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Am 28. Juni 2019 wurde eine Verlängerung des Verbots, ein Mobiltelefon im Verkehr zu halten, im Amtsblatt des Ratsbeschlusses veröffentlicht. Diese Entscheidung trat drei Tage später, am 1. Juli 2019, in Kraft. Das Dekret regelt das sogenannte „App-Verbot für das Fahrrad“, aber die Ausweitung des Verbots ist weiter gefasst. Artikel 61a Rvv lautet nun:

 

Jedem, der ein Fahrzeug fährt, ist es untersagt, ein mobiles elektronisches Gerät zu halten, das während der Fahrt zur Kommunikation oder Informationsverarbeitung verwendet werden kann. Unter einem mobilen elektronischen Gerät wird in jedem Fall ein Mobiltelefon, ein Tablet-Computer oder ein Mediaplayer verstanden.

 

Bei Firecom stellen wir uns regelmäßig die Frage, ob Sie während der Fahrt ein Walkie-Talkie oder ein Mobiltelefon verwenden können. Die Rettungsdienste verwenden diese Geräte auch zur Kommunikation. Wenn Sie den Änderungsantrag lesen, werden Sie schnell feststellen, dass auch Walkie-Talkies und Mobilfunkgeräte unter diese Ausrüstung fallen. Die Entscheidung berücksichtigt jedoch speziell die Verwendung unternehmenskritischer Kommunikationsgeräte für Rettungsdienste. Der folgende Absatz beantwortet die Frage, ob die Verwendung dieses Geräts zulässig ist.

 

Smartwatches werden auch unter dem Begriff mobiles elektronisches Gerät zusammengefasst. Das Tragen solcher Geräte am Handgelenk fällt jedoch nicht unter das Konzept des „Haltens“. Dies gilt auch für andere Geräte, die am oder in der Nähe des Körpers getragen werden sollen. Selbst solche Geräte, wenn sie tatsächlich am oder am Körper getragen werden, werden nicht im Sinne von Artikel 61a RVV gehalten. Es gibt auch keine Warteschleife, wenn jemand gelegentlich ein mobiles elektronisches Gerät über einen Knopf an einem Kabel bedient. Der Sprachschlüssel eines im Fahrzeug eingebauten Mobiltelefons oder einer 27MC-Kaffeemaschine fällt nicht unter den Begriff mobiles elektronisches Gerät.

Aus diesem Text können wir schließen, dass die Verwendung eines Walkie-Talkies oder Mobiltelefons in Kombination mit einem Lautsprechermikrofon (auch als RSM oder Schultermikrofon bezeichnet) zulässig ist. Firecom bietet Schultermikrofone für Walkie-Talkies aller Marken an. Schauen Sie sich die Kategorie unten an, um alle unsere Schultermikrofone anzuzeigen.